Pressemeldungen2025-02-19T15:54:17+01:00

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Fristverlängerung für die Realisierung von „BDEW-Projekten“

Am 14.05.2020 hat der Deutsche Bundestag im Rahmen der Novellierung des EEG und weiterer energierechtlicher Bestimmungen die Frist für die Realisierung von Projekten, welche als sogenannte „Bestandsanlagen“ gelten und folglich nach alter Norm (gemeint: BDEW Mittelspannungsrichtlinie 2008) angeschlossen werden können, bis zum 31.12.2020 verlängert. Die ursprüngliche Frist wäre am 30.06.2020 ausgelaufen.

27. Mai 2020|

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Ausgezeichnet und zertifiziert

Akkreditiert als Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17065, Inspektionstelle nach DIN EN ISO/IEC 17020 und als Prüflabor nach DIN EN ISO/IEC 17025 von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS).
Ehemals empfohlen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) und aktuell von der FGW e.V. – Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien.

 

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