Circa ein Jahrzehnt wurde an dem Verfahren im Rahmen der FGW und FNN gearbeitet. M.O.E. konnte im Oktober 2021 das erste Einzelnachweisverfahren vollständig abschließen.

M.O.E. wurde für eine Erzeugungsanlage (EZA) mit der Nachweisführung im Einzelnachweisverfahren nach Kap. 12.6 der VDE-AR-N 4110:2018 beauftragt und hat das Projekt erfolgreich mit der Erweiterten Konformitätserklärung abgeschlossen. Aktuell befindet sich die EZA in der Überwachungsphase. Hierbei wird mittels Störschreiber die FRT-Fähigkeit der Anlage überwacht.

M.O.E. hat das gesamte Spektrum der Nachweisführungstätigkeiten (Erstellung des Simulationsmodells, Konformitätsstudie, Erstellung Anlagenzertifikat C, Schutzprüfungen, Messung, Störschreiberbereitstellung und Installation sowie Erstellung der Erweiterten Konformitätserklärung) durchgeführt. Der Kunde bekam alles aus einer Hand und somit konnten die typischen Schnittstellenprobleme deutlich reduziert werden.

Das Nachweisverfahren wurde angewendet, da es sich bei den eingesetzten Erzeugungseinheiten um Einzelanfertigungen handelt. Hier kann das übliche Verfahren bestehend aus Anlagenzertifikat (A oder B) und Konformitätserklärungen nicht angewendet werden. Der wesentliche Unterschied zum üblichen Verfahren ist der projektspezifische Nachweis.

Von der technischen Seite ist der wesentliche Unterschied, dass die FRT Messungen nicht durchgeführt werden können und daher ersatzweise die Einzelkomponenten der Erzeugungsanlage untersucht werden und im Nachgang das gesamte Anlagenverhalten von einem Störschreiber überwacht wird. Dies erspart dem Kunden das aufwändige Verfahren mit einem Testcontainer vor Ort. Die FRT-Tests kommen in der Regel nur bei Prototypen mit einer späteren Serienfertigung zum Einsatz.

Für weitere Informationen bezüglich des Einzelnachweisverfahrens, des Komponentenzertifikats oder der Einheitenzertifizierung kontaktieren Sie uns gerne.