Sondernewsletter – Systemstabilitätsverordnung (SysStabV)

Pflicht zur Nachrüstung gemäß Änderung der SysStabV | Anpassung der SysStabV zu Beginn 2015 | Die Bundesregierung hat die Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) überarbeitet und am 17.12.2014 im Kabinett beschlossen. Eine entsprechende Zustimmung des Bundesrates steht noch aus und wird in der heutigen Sitzung des Bundesrates am 06. Februar 2015 erwartet. Vermutlich werden hier noch kleine Anpassungen gefordert, denen das Kabinett im Anschluss noch einmal zustimmen muss. Das Inkrafttreten der Verordnung wäre dann bereits Ende Februar bzw. Anfang März möglich.

2020-04-24T13:10:25+02:009. Februar 2015|Kategorien: Newsletter|Tags: , |
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