Acht Jahre nach Einführung der Zertifizierungsrichtlinie FGW TR 8 hat der Fachausschuss Elektrische Eigenschaften der FGW dieser Richtlinie ein neues Gesicht verordnet. Das wurde notwendig, um die aktuell anstehenden Veränderungen im Bereich Netzanschlussrichtlinien zu erfassen. Diese Zertifizierungsrichtlinie beschreibt Verfahren zur Nachweisführung von geforderten Kraftwerkseigenschaften, die durch Wind-, Solar-, KWK- oder Speicheranlagen bereitgestellt werden sollen. Aufgrund der europäischen Regulierung (RfG, HVDC und DCC) und den darauf aufbauenden Netzanschlussregeln des VDE/FNN wird es viele Änderungen geben. Durch einen modularen Aufbau der zukünftigen FGW TR 8 können die zu bewertenden Anforderungen der jeweiligen Netzanschlussrichtlinie leicht zugeordnet werden.

Insgesamt soll es zukünftig leicht möglich sein, das Regelwerk über Module an verschiedene Netzcodes anzupassen und über Spezifikationen mit wenig Aufwand auch für weitere Grid Codes zu erweitern.

Mit dem kürzlich eingeführten Konsultationsverfahren soll die Öffentlichkeit schon bei der Kommentierung in deutscher und englischer Sprache mehr Einflussmöglichkeit und transparente Einsicht in die Bearbeitung des Regelwerks erhalten.

Der von einem kleinen Team mit Vertretern von EWE NETZ, FGH, HanseWerk, M.O.E., Senvion, WindGuard Certification und FGW im vergangenen halben Jahr erstellte Entwurf wurde vorgestellt und für die weitere Verwendung freigegeben. Auf Grundlage dieses Entwurfs werden die neu gegründeten Arbeitsgruppen zur weiteren Umsetzung der offenen Aufgaben ihre Arbeit beginnen. Die Richtlinie soll im ersten Halbjahr 2018 fertig gestellt werden und ab dann zur Nachweisführung für alle dezentralen Einspeiser über die Einhaltung der jeweiligen Grid Codes eingesetzt werden können.

14.06.2017